Steuern auf Kapitalerträge: Was Hausverkäufer an der Algarve, Portugal, wissen müssen

Das Verständnis der Kapitalertragssteuer ist entscheidend, wenn Sie Ihre Immobilie in Portugal verkaufen. Ich bin zwar hier, um Sie zu beraten, aber es ist wichtig, dass Sie sich von einem Steuerfachmann persönlich beraten lassen, um Ihre spezielle Situation vollständig zu verstehen.Was Verkäufer an der Algarve wissen müssen

Wichtige Punkte für Verkäufer

  • Residenten vs. Nicht-Residenten: Die steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen unterscheidet sich je nach Ihrem Wohnsitzstatus in Portugal.
  • Steuersätze:
    • Gebietsansässige: unterliegen einem Steuersatz von 28% auf 50% des Kapitalgewinns.
    • Nicht-ansässig: Während früher pauschal 28% auf 100% des Kapitalgewinns besteuert wurden, werden seit dem 1. Januar 2023 nur noch 50% des Kapitalgewinns besteuert. Es wird zu ihrem weltweiten Einkommen hinzugerechnet und zu den progressiven Steuersätzen des IRS (zwischen 14,5 % und 48 %, ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag) besteuert.
    • Wenn die Immobilie eine AL-Lizenz hat, wird die Steuer auf 95% des Nettogewinns anstatt auf 50% erhoben.
  • Steuerbefreiungen und -ermäßigungen: Es gibt mehrere Steuerbefreiungen und -ermäßigungen, die sich erheblich auf Ihre Steuerschuld auswirken können. Dazu können gehören:
    • Reinvestition in einen neuen Hauptwohnsitz innerhalb der EU/des EWR: Der Gewinn aus dem Verkauf ist steuerfrei, wenn der Nettoerlös (nach Abzug der für den Erwerb verwendeten Hypothek) innerhalb von 36 Monaten in einen anderen Hauptwohnsitz innerhalb der EU oder des EWR reinvestiert wird.
    • Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkaufen und die Immobilie vor 1989 besaßen, sind Sie im Allgemeinen von der Kapitalertragssteuer auf den Verkauf befreit.
    • Altersbedingte Ermäßigungen: Verkäufer, die älter als 65 Jahre sind, können Anspruch auf Ermäßigungen der Kapitalertragssteuer haben, wenn sie in bestimmte Rentenprodukte reinvestieren
  • Praktisch:
    • Für Einwohner:
      • Die Kapitalertragssteuer wird in der Regel bei der Abgabe Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung gezahlt (IRS – Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares). Die Frist für die Einreichung dieser Erklärung liegt in der Regel zwischen dem 1. April und dem 30. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Kapitalgewinn realisiert wurde (d.h. das Jahr, in dem Sie den Vermögenswert verkauft haben).
    • Für Nicht-Einwohner
      • Quellensteuer:
        • In den meisten Fällen ist der Käufer des Vermögenswerts gesetzlich verpflichtet, einen Prozentsatz des Verkaufspreises einzubehalten und im Namen des nicht ansässigen Verkäufers direkt an die portugiesischen Steuerbehörden zu überweisen. Dies dient als Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld.
        • Der Quellensteuersatz kann je nach Art des Vermögenswerts und dem Wohnsitzstatus des Verkäufers (z.B. innerhalb oder außerhalb der EU/des EWR) variieren.
        • Der Verkäufer muss dann eine Steuererklärung einreichen, um den Kapitalgewinn zu deklarieren und entweder eine Rückerstattung beantragen, wenn die einbehaltene Steuer die tatsächlich fällige Steuer übersteigt, oder den verbleibenden Restbetrag zahlen, wenn dieser geringer war.
      • Steuererklärung einreichen:
        • Wenn kein Quellensteuermechanismus vorhanden ist oder wenn der Verkäufer es vorzieht, die Steuerzahlung direkt abzuwickeln, muss er eine portugiesische Steuererklärung einreichen, um den Kapitalgewinn zu deklarieren und die fällige Steuer zu berechnen.
        • Die Steuererklärung muss innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden, in der Regel in dem Jahr nach dem Verkauf des Vermögens.
        • Die fällige Steuer kann dann per Banküberweisung oder mit anderen akzeptierten Zahlungsmitteln bezahlt werden.
      • Steuerbeauftragter:
        • Nicht-Residenten können einen Steuervertreter in Portugal ernennen, der sich um ihre steuerlichen Pflichten kümmert, einschließlich der Einreichung von Steuererklärungen und der Durchführung von Steuerzahlungen in ihrem Namen.
        • Dies kann besonders hilfreich sein, wenn der nicht in Portugal ansässige Verkäufer mit den portugiesischen Steuerverfahren nicht vertraut ist oder nicht in Portugal wohnt.

Steuern auf Kapitalerträge mit Zuversicht navigieren

Ich bringe Sie mit qualifizierten Steuerberatern zusammen, die das können:

  • Beurteilen Sie Ihre individuellen Umstände: Sie werden Ihren Wohnsitzstatus, die Art der Immobilie und andere Faktoren berücksichtigen, um Ihre Steuerpflicht zu bestimmen.
  • Identifizieren Sie mögliche Steuerbefreiungen und -ermäßigungen: Sie werden alle verfügbaren Möglichkeiten ausloten, um Ihre Steuerlast zu minimieren.
  • Bearbeiten Sie Steuererklärungen: Sie sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt ist und rechtzeitig eingereicht wird.

Lassen Sie uns reden

Lassen Sie sich nicht von der Kapitalertragssteuer davon abhalten, Ihre Immobilie an der Algarve zu verkaufen. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen, den Prozess zu verstehen und Sie mit den richtigen Fachleuten zu verbinden. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Beratungsgespräch.